News
Liebe Reiterinnen und Reiter,
aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bitten wir Euch die folgenden Punkte zu beachten.
Allgemeines:
- Auf dem gesamten Vereinsgelände ist der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten
- Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht. Wir bitten jeden, einen Mund-Nasen-Schutz bei sich zu führen!
- Personen mit Krankheitssymptomen von Covid-19 oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen die Vereinsanlage nicht betreten
- In den Sanitäranlagen stehen ausreichend Möglichkeiten Hände mit Seife zu waschen, Papierhandtücher sowie Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Wir bitten alle Lehrgangsteilnehmer ausreichend Abstand zwischen den Fahrzeugen einzuhalten.
- Jeder Reiter und Begleiter hat das Formular für den Anwesenheitsnachweis (vollständig ausgefüllt) abzugeben.